Der Wirkstoff Nystatin wird als Antimykotikum angewendet und bei der Behandlung von Hefepilz-Infektionen der Haut und Schleimhäute eingesetzt. Insbesondere bei Mundsoor (Pilzbefall im Mundbereich), im Verdauungskanal sowie in der Scham- und Afterregion und bei Windeldermatitis kommt der Wirkstoff zum Einsatz.
Die Anwendung erfolgt bei nystatin-empfindlichen Hefepilzen wie Candida albicans oder Torulopsis glabrata.
Auf dieser Seite erhalten Sie folgende Information zu Nystatin:
Wundsein (unter der Brust, im Bereich der Leiste und des Afters)
Mundsoor
Nagelrandentzündungen
Pilzinfektionen zwischen den Fingern und Zehen
Hefepilzerkrankungen der Schleimhäute des Verdauungskanals
Wirkweise von Nystatin
Nystatin entfaltet seine Wirkung, indem es sich an die Zellwand der Pilzzelle bindet und so deren Integrität einschränkt bzw. deren Durchlässigkeit erhöht. Folglich entstehen im Zellinneren Stoffwechselstörungen, was schließlich dazu führt, dass die Pilze nicht mehr wachsen und absterben.
Was ist vor der Anwendung von Nystatin zu beachten?
Der Wirkstoff darf nicht bei einer bestehenden Überempfindlichkeit gegen Nystatin angewendet werden.
Nystatin während Schwangerschaft & Stillzeit
Während der Schwangerschaft und Stillzeit kann der Wirkstoff Nystatin angewendet werden, da dieser die Plazentaschranke nicht passiert und auch nicht in die Muttermilch übergeht. Zur Sicherheit sollte die Einnahme dennoch mit einem Arzt abgesprochen werden.
Nystatin Nebenwirkungen
Wie jeder Wirkstoff kann auch Nystatin Nebenwirkungen hervorrufen, die aber nicht bei jeder Person eintreten müssen.
Gelegentliche Nebenwirkungen
Bei der Einnahme von Nystatin beispielsweise durch Tabletten können Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten.
Seltene Nebenwirkungen
Bei örtlicher Anwendung kann es zu Überempfindlichkeitsreaktionen wie Brennen, Rötungen oder Juckreiz auf der Haut oder Schleimhaut kommen.
Nystatin Wechselwirkungen - Gleichzeitige Einnahme mit anderen Arzneimitteln
Bislang sind keine Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen bekannt. Dennoch sollte die gleichzeitige Einnahme von Medikamenten mit einem Arzt abgesprochen werden, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.