Was bedeuten dermatologisch getestet, dermatologisch bestätigt und hypoallergen?
Oftmals findet man als Verbraucher Hinweise auf Verpackungen von Kosmetikartikeln und weiß im Grunde nicht, was sie bedeuten. Viele Verbraucher denken bei "dermatologisch getestet", "hypoallergen", "nicht komedogen" oder "Hautverträglichkeit dermatologisch nachgewiesen" auf Gesichts- und Pflegeprodukten, dass gerade diese Produkte etwas Besonderes sind. Hier irrt der Endkunde jedoch meist, denn es handelt sich bei diesen Aussagen schlichtweg um Selbstverständlichkeiten, die solch ein Produkt erfüllen sollte.
Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, haben wird häufig verwendete Verbraucherhinweise und deren Bedeutung mal etwas genauer unter die Lupe genommen.
Was bedeutet eigentlich…
dermatologisch getestet
Auf Cremedöschen, Cremetuben und Shampooflaschen taucht immer wieder der Hinweis "dermatologisch getestet" auf. Dieser suggeriert Verbrauchern mit empfindlicher Haut, dass die Produkte unbedenklich angewendet werden können.
Jedoch besagt dieser Hinweis lediglich, dass ein Dermatologe während der Tests anwesend war. Dementsprechend sollten sich Verbraucher mit empfindlicher Haut nicht auf Produkte verlassen, die dermatologisch getestet wurden. In dem Fall ist es besser, einen Hautarzt zu konsultieren und sich von ihm eine Creme empfehlen lassen.
dermatologisch bestätigt
Bei diesem Slogan werden Verbraucher in die Irre geführt. Hier könnte der Anschein entstehen, dass es sich um ein Produkt handelt, dass äußerst sorgfältig geprüft wurde. Tatsächlich lässt es aber keine Rückschlüsse auf die Hautverträglichkeit und eventuelle Allergien zu. Dermatologisch bestätigt bedeutet nichts anderes, als dass das Ergebnis von durchgeführten Tests einem Dermatologen vorlegt wurde und dieser die Tests bestätigt.
klinisch getestet
Auch diese Aussage ist kein Qualitätsmerkmal eines Produkts. Verbraucher wissen nicht, was überhaupt getestet wurde und zu welchem Ergebnis die Tests geführt haben. Hinter diesem Hinweis verbirgt sich nur, dass das Produkt in der Klinik an Probanden getestet wurde und niemand daran gestorben ist.
nicht komedogen
Bei komedogenen Inhaltsstoffen handelt es sich um Stoffe, die in Verdacht stehen, die Bildung von Unreinheiten wie zum Beispiel Mittessern, Pickeln oder Akne zu begünstigen.
Befindet sich auf einem Haut- oder Körperpflegeprodukt der Hinweis „nicht komedogen“ gibt dies jedoch keinerlei Garantie dafür, dass es bei der Anwendung zu neuen Hautunverträglichkeiten kommen kann.
Fakt ist, dass jeder Hersteller für seine Produkte andere "nicht komedogene" Inhaltsstoffe verwendet und diese testet. Da es keine einheitlichen Bestimmungen gibt, können solche Produkte trotzdem Stoffe enthalten, die Unreinheiten fördern.
vegan
Befindet sich der Begriff auf einem Haut- und Körperpflegeprodukt bedeutet dies, dass keine Wirkstoffe mit tierischen Bestandteilen enthalten sind. Dennoch sind sie nicht automatisch tierleidfrei. Vollständig tierversuchsfreie Kosmetik ist mit Siegeln wie die Veganblume, dem springenden Hasen oder dem Hasen mit der schützenden Hand darüber deklariert. Diese Produkte unterliegen regelmäßigen strengen Kontrollen.
hypoallergen
Dieser Begriff sagt aus, dass das Produkt keine Inhaltsstoffe enthält, die Allergien auslösen. Dabei definiert jeder Hersteller diesen Begriff anders. Demnach haben Verbraucher mit empfindlicher Haut keine hundertprozentige Sicherheit, ob das Produkt vertragen wird. Reaktionen werden somit nicht ausgeschlossen.
Getestet und empfohlen vom Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB)
Trägt ein Gesichts- oder Körperpflegeprodukt das DAAB-Label, sollten Verbraucher davon ausgehen können, dass die Inhaltsstoffe kein hohes allergenes Potenzial aufweisen und frei von Duftstoffen, Konservierungsstoffen und Farbstoffen sind. Leider ist das nicht immer so. Häufig werden die Produkte von Typ-I-Allergikern erprobt, die allenfalls an Heuschupfen leiden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt besser seinen Arzt oder Apotheker nach geeigneten Pflegeprodukten für Kontaktallergiker.
in Kliniken bewährt
Dieser medizinisch anmutige Begriff soll Verbraucher zum Kauf animieren. Einige Hersteller argumentieren mit Verkaufsdaten, aus denen angeblich hervorgeht, dass besonders ihre Produkte gerne von Verbrauchern, Krankenhäusern und Kliniken gekauft werden.
Hautverträglichkeit dermatologisch nachgewiesen
Produkte, die diesen Hinweis auf der Verpackung enthalten, wurden in der Regel an Freiwilligen unter der Aufsicht von Dermatologen getestet. Im Ergebnis wurde die Hautverträglichkeit bestätigt.
Dieses Produkt wurde nicht an Tieren getestet
Hersteller, die mit diesem Slogan werben, verschleiern oftmals, dass sie Inhaltsstoffe an Tieren testen. Möglicherweise lassen sie ihre Erprobungen durch andere Firmen durchführen. Wirklich tierversuchsfrei sind Produkte von Firmen, die zu keiner Zeit Tierversuche durchführten, in Auftrag gaben oder finanzierten und ab einem bestimmten Datum nicht weiter an Tieren erprobt wurden.
Hergestellt unter pharmazeutischen Bedingungen
Dieser Begriff besagt, dass Gesichts- und Hautpflegeprodukte genauso wie Arzneimittel, in sterilen keimfreien Räumen, hergestellt werden, die nur mit bestimmter Bekleidung betreten werden dürfen. Für die Qualität des Produktes ist dieser Hinweis ohne Bedeutung.
Die meisten Verbraucherhinweise sind nicht rechtlich geschützt und besitzen keine festgelegten Kriterien.
Die Werbeversprechen dekorativer Kosmetik und was dahinter steckt
Bei dekorativer Kosmetik verhält es sich nicht anders. Auch hier werden durch die Werbung Versprechen ausgelöst, um das Kaufinteresse der Verbraucher zu wecken und zu erhöhen. Halten folgende Aussagen, was sie versprechen?
Make-Up mit bis zu 24- Stunden Haltbarkeit
Viele Werbeslogans versprechen ein perfektes Aussehen für bis zu 24 Stunden. Für diesen lang anhaltenden Effekt haben sich die Hersteller dekorativer Kosmetik etwas Besonderes einfallen lassen. Die Farbpigmente werden mit Ölen und anderen Substanzen kombiniert, die sich wie ein Film auf die Haut legen und sich bei Erwärmung mit der Haut verbinden.
Wenn man nicht schwimmen geht, ausgiebig Sport treibt oder übermäßig schwitzt, halten solche Longlasting-Produkte bei den meisten Frauen bis zu 12 Stunden. Sogenannte No-Name-Produkte erreichen ihre Grenzen bereits nach spätestens acht Stunden.
Mildert Falten nachweislich
Auch hier verspricht die Kosmetikindustrie viel. Dabei können auch die Hersteller keine Wunder vollbringen. Produkte, die eine Faltenminderung versprechen, können die Haut für eine gewisse Zeit mit Feuchtigkeit und Fett versorgen, so dass sie optisch aufgepolstert wird. Dadurch wirkt die Haut frischer und glatter. Jedoch lassen diese Cremes ausgeprägte Mimikfalten und Krähenfüße nicht verschwinden.
Fazit: Mehr Schein als Sein
Tipp: Lieber auf die Inhaltsstoffe achten
Die Hersteller dekorativer und pflegender Kosmetik versprechen mit ihren Produkten mehr als sie halten können. Zudem sind viele Behauptungen wissenschaftlich kaum oder gar nicht bewiesen. Solange unter den Herstellern nicht gemeinsam festgelegt wird, was beispielsweise "klinisch getestet" oder "dermatologisch bestätigt" wirklich bedeutet, werden Verbraucher weiterhin verunsichert und durch die Werbung in die Irre geführt.
Aus diesem Grund lohnt sich ein genauerer Blick auf die Inhaltsstoffe von Haut- und Körperpflegeprodukten. Diese geben einen genauen Aufschluss darüber, was ein Produkt enthält.
Ist man sich dennoch unschlüssig, sollte man, um sicherzugehen, den Hautarzt beim nächsten Termin zu Rate ziehen.