Impfschäden - Die Nebenwirkungen von Schutzimpfungen

Aktualisiert am 14.03.2014
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Anika Saager
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Online-Redaktion Sparmedo Ratgeber und Gesundheitsmagazin

Von Impfungen, die auch Nebenwirkungen auslösen, hat man schon so einiges gehört und gelesen. Doch wann spricht man eigentlich von einem Impfschaden? Hiervon ist die Rede, wenn nach einer Impfung ein bleibender Gesundheitsschaden auftritt, welcher über eine übliche Impfreaktion hinausgeht.

Wichtig ist zudem, ob es sich bei der durchgeführten Impfung um eine von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen handelt. Denn diese bilden seit 1991 die Grundlage für die öffentlichen Empfehlungen der Länder.

Erfassung und Meldung von Impfnebenwirkungen

Bis Anfang 2001 gab es in Deutschland kein System zur Erfassung von Impfschäden. Bis dahin lag die Entscheidung beim jeweiligen Arzt, eine mögliche Impfreaktion zu melden. Man sprach hier von einer so genannten Spontanerfassung. Dabei wird jedoch davon ausgegangen, dass nur etwa 10 bis 20 Prozent der unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) auch wirklich gemeldet wurden. Denn welcher Arzt gibt schon gerne zu, dass eine von ihm durchgeführte harmlose, aber empfohlene Maßnahme Schaden angerichtet hat bzw. haben könnte?!

Trotz dessen wurden der zuständigen Behörde für Impfstoffsicherheit, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), von 1978 bis 1993 etwa 13.500 Verdachtsfälle auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei Impfstoffen gemeldet. Jedoch zum größten Teil von der Pharmaindustrie. Davon waren 40 Prozent schwerwiegende Komplikationen und bei 10 Prozent endeten die unerwünschten Arzneimittelwirkungen sogar tödlich.

In den Jahren von 1976 bis 1990 wurden allein in Deutschland 4.569 Anträge auf die Anerkennung eines Impfschadens gestellt. Anerkannt wurden jedoch lediglich 1.139 Impfschäden. In 25,5 Prozent der Fälle kam es zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 60 Prozent. Bei 1, 4 Prozent endeten die anerkannten Impfschäden tödlich.

Als sich 1990 das Arzneimittelgesetz änderte, wurden bzw. mussten bis Ende 2000 nur noch schwerwiegende Verdachtsfälle gemeldet werden. Jedoch auch nur, wenn diese nicht in der Packungsbeilage aufgeführt waren. Daraufhin sank die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle von Impfschäden um mehr als 50 Prozent. Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz  schreibt seit Anfang 2001 nun vor, schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach Impfungen direkt an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.

Offiziell anerkannte Impfschäden nach dem Bundesgesundheitsblatt

Bei diesen Krankheiten handelt es sich um Erkrankungen, bei denen ein Kausalzusammenhang mit einer Impfung erwiesen wurde oder sehr wahrscheinlich ist. Ein kausaler Zusammenhang bedeutet soviel wie die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung, besser gesagt zwischen Aktion und Reaktion. Es betrifft also die Abfolge aufeinander bezogener Ereignisse und Zustände. Folgende Impfungen können diese offiziell anerkannten Schäden verursachen:

Diphterie-Tetanus: Guillain-Barré-Syndrom (kurz GBS)

Das Guillain-Barré-Syndrom ist eine akut auftretende neurologische Krankheit, bei der es zu entzündlichen (inflammatorischen) Veränderungen des peripheren Nervensystems kommt (Polyneuropathie). Dabei sind hauptsächlich die aus dem Rückenmark hervorgehenden Nervenwurzeln und die dazugehörigen Nervenabschnitte betroffen. Ein typisches Symptom der Erkrankung sind aufsteigende, unterschiedlich stark ausgeprägte Lähmungen, welche im Beinbereich beginnen und sich später auch in der Armmuskulatur ausbreiten. Hinzu kommen meist leichte Sensibilitätsstörungen.

FSME: Guillain-Barré-Syndrom (GBS)

Auch in Zusammenhang mit der Frühsommer-Meningoenzephalitis-Impfung ist das Guillain-Barré-Syndrom (GBS) ein anerkannter Impfschaden.

Gelbfieber: Gehirnentzündung und Gelbfieber-ähnliche Erkrankungen

In den letzten 40 Jahren kam es in 21 Fällen (vor allem bei Säuglingen) zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) infolge einer Impfung. Eine Enzephalitis ist fast immer die Folge von Virusinfektionen (wie etwa Masern, Mumps, Röteln oder FSME). Auch Gelbfieber-ähnliche Symptome können nach einer Gelbfieber-Impfung auftreten.

Influenza: Guillain-Barré-Syndrom (GBS)

Das Guillain-Barré-Syndrom (GBS) kann auch nach einer Grippe-Impfung entstehen.

Keuchhusten (Pertussis): Hirnentzündung

Ein offiziell anerkannter Impfschaden nach einer Pertussis-Impfung ist eine akute Hirnentzündung, welche in diesem Fall auch eine bleibende Schädigung des Gehirns hinterlassen kann.

Kinderlähmung (Polio-Schluckimpfung): Poliomyelitis

Früher bestand die Schluckimpfung aus einem abgeschwächten Lebendimpfstoff, welcher über den Stuhl wieder ausgeschieden wurde. Dadurch war es möglich, sich selbst oder andere Personen über Schmier- oder Kontaktinfektion mit Polio (Impfpoliomyelitis) anzustecken. Zudem konnte die Schluckimpfung selbst Poliomyelitis auslösen. Dies geschah vor allem bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Seit 1998 erfolgt die Impfung gegen Kinderlähmung nur noch mit einem Totimpfstoff, welcher gespritzt wird. Für diesen Impfstoff wurden bisher keine Nebenwirkungen bekannt bzw. beschrieben. Eine Weitergabe des Erregers ist auf diese Weise nicht mehr möglich.

Masern: Gehirnentzündung (Enzephalitis)

Bisher wurde nach einer Masern-Impfung bei drei Kindern eine schwere Gehirnentzündung nachgewiesen. Allerdings hatten alle Kinder ein geschwächtes Immunsystem.

Masern-Mumps-Röteln: Verringerung der roten Blutkörperchen (Erythrozyten)

Bei einer Verringerung bzw. Auflösung der roten Blutkörperchen, kann es zu einer Blutarmut, einer so genannten Anämie, kommen.

Mumps: Hirnhautentzündung (Meningitis)

Selten, aber dennoch kommt es bei 1:10.000 nach einer Mumps-Impfung zu einer Hirnhautentzündung.

Röteln: Arthritis

Eine Arthritis ist eine entzündliche Gelenkserkrankung und kann bei weiblichen Erwachsenen als Nebenwirkung einer Röteln-Impfung akut auftreten. In der Regel hält diese dann länger an oder ist wiederkehrend.

Tetanus: Guillain-Barré-Syndrom (GBS)

Nach einer Tetanus-Impfung ist es möglich, an dem Guillain-Barré-Syndrom zu erkranken. Zumindest ist diese Erkrankung ein anerkannter Impfschaden.

Tuberkulose (BCG): Knochenentzündung (Osteomyelitis), Tuberkulose

Die Impfung gegen Tuberkulose kann eine Knochenentzündung (15 von 100.000), Tuberkulose selbst, allerdings nur bei Personen mit einem geschwächten Immunsystem (1 von 1Million) und eine Gehirnentzündung (weltweit sind jedoch nur drei Fälle bekannt) auslösen. Aus diesem Grund wird der Impfstoff bzw. die BCG-Impfung von der STIKO nicht mehr empfohlen. Die eingeschränkte Wirksamkeit der Impfung konnte die Impfkomplikationen nicht aufwiegen.

Alle Impfungen können in der Regel allergische Reaktionen auf Zusätze in den Impfstoffen (wie z. B. Quecksilber, Aluminium oder Hühnereiweiß) auslösen. Zudem sind Fieberkrämpfe, hervorgerufen durch die Abwehrreaktion des Körpers, keine Seltenheit.

Erkrankungen, die laut Bundesgesundheitsblatt mit den Impfungen in Zusammenhang stehen könnten

Diese Zusammenhänge sind jedoch weder bewiesen, noch widerlegt. Nach offizieller Meinung werden die nachstehenden Folgeschäden also nicht als solche anerkannt bzw. wird kein ursächlicher Bezug mit der Impfung in Verbindung gebracht. Anerkannte Impfschäden richten sich zumindest bis 2007 hauptsächlich nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz.

Haemophilus influenzae B (Hib)

Haemophilus influenzae ist ein Erreger von grippeähnlichen Krankheiten sowie von Entzündungen des Gehirns und des Kehldeckels. In Verbindung mit einer Hib-Impfung stehen Entzündungen des Rückenmarks, das Guillain-Barré-Syndrom (GBS) und die Verringerung der Blutblättchen (Thrombozyten). In der Folge, kann sich daraus eine verlangsamte Blutgerinnung entwickeln.

Keuchhusten (Pertussis)

Hier besteht ein Zusammenhang mit der Schädigung peripherer Nerven und dem Guillain-Barré-Syndrom (GBS).

Masern

Eine Masern-Impfung steht in Beziehung mit Nervenentzündungen, einer Gehirnentzündung, dem Guillain-Barré-Syndrom (GBS) und einer Querschnittsmyelitis (Querschnittslähmung).

MMR (Masern-Mumps-Röteln)

In verschiedenen Fällen wird eine Verbindung zwischen einer MMR-Impfung und einer Gangstörung durch eine vorübergehende Hirnentzündung vermutet.

Mumps

Zu den Impfkomplikationen könnten z. B. Sterilität, Taubheit und Thrombozytopenie (Mangel an Blutplättchen im Blut, so genannte Thrombozyten) gehören.

Röteln

Ein Zusammenhang besteht auch zwischen einer Röteln-Impfung und chronischer Arthritis, Krampfleiden und Nervenschädigungen.

Tetanus

Weiterhin scheint es eine Gemeinsamkeit zwischen einer Tetanus-Immunisierung und Entzündungen der Haut und Gelenke sowie Krampfleiden zu geben.

Mögliche schwerwiegende Reaktionen bzw. Folgeschäden nach Impfungen

Das durch die Impfung ausgelöste Hirnödem betrifft vorrangig Kinder unter 3 Jahren. Da ihr Gehirn noch nicht vollständig entwickelt ist, können sie auf die Impfung nicht mit einer Entzündung reagieren. Häufig wird eine Enzephalopathie nicht bemerkt, denn die Erkrankung äußert sich zunächst nicht immer mit deutlichen Symptomen. Später können jedoch Entwicklungsstillstände eintreten. Zudem kann die Erkrankung auch Mitauslöser des Cri encéphalique (schrilles Schreien) sein.

Bei vielen dieser Erkrankungen gehen die Meinungen weit auseinander, ob es nun wirklich einen Zusammenhang zwischen Impfung und dem Auftreten der Krankheit gibt. Denn die Schäden lassen sich meist nicht eindeutig als Impfkomplikationen nachweisen, da sie häufig erst Monate später auftreten. Damit wird ein Kausalzusammenhang oft verneint.

Kostenerstattung

Entsteht nach einer Impfung eine außergewöhnliche Reaktion, also ein vermeintlicher Impfschaden,  ist es ratsam, sofort eine Impfschadensmeldung beim Versorgungsamt einzureichen. Da Sozialgerichtsfälle in der Regel kostenfrei sind, muss auch im Falle eines Prozess, der Betroffene keine Kosten tragen.

Allerdings können Impfschäden auch erst Wochen oder Monate (gelegentlich auch Jahre) nach einer Impfung auftreten, weshalb es die Entscheidung, ob es sich wirklich um eine Schädigung, welche durch die Impfung ausgelöst wurde handelt,  äußerst schwierig macht. Leider gibt es noch keine Langzeitstudien zu Impfungen, welche aber zum Schutz der Bevölkerung dringend notwendig wären. Für einen Antrag auf Entschädigung ist es also wichtig, dass der Schaden innerhalb einer gewissen Frist entstanden ist und dass dieser als Impfschadensfolge vom Paul-Ehrlich-Institut offiziell anerkannt ist (wie z. B. Hirnschäden, Krampfanfälle oder Lähmungen). Aber vor allem Krampfanfälle sind schwer als Impfschaden zuzuordnen, da sie eben meist erst Monate nach einer Impfung in Erscheinung treten und ein Zusammenhang dann nicht richtig bewiesen werden kann.

Obwohl das Infektionsschutzgesetz vorschreibt, dass ein Impfschaden, der wissenschaftlich nicht belegt ist bzw. über den Unwissenheit besteht, nicht aberkannt werden darf, sieht es in der Realität leider nicht so aus. Immer weniger Impfschäden finden Anerkennung.

Textquellen:

Bundesgesundheitsblatt 4/2002

Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de)

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