Grundlagen zur Gründung einer Selbsthilfegruppe

Aktualisiert am 07.03.2014
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Anika Saager
Gesundheits-Redakteurin
Online-Redaktion Sparmedo Ratgeber und Gesundheitsmagazin

Selbsthilfegruppen verstehen sich als Zusammenschlüsse mehrerer Menschen mit selben Problematiken und Fragestellungen. Getreu dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" können Mitglieder der Gruppe Ängste und Traumata bewältigen, Erfahrungen austauschen, lebenspraktische Tipps geben und sich in Vertrautheit über spezielle Themen austauschen. Die Motivation, eine Selbsthilfegruppe aufzusuchen, kann aus den unterschiedlichsten Gründen wachsen. Häufig schließen sich jedoch Menschen zusammen, die schwierige Zeiten durchleben, etwa:

Selbsthilfegruppen dienen dabei nicht nur dem Austausch über die unterschiedlichsten Themen, sie schaffen den Teilnehmern auch ein neues soziales Umfeld, aus dem nicht selten tiefe Freundschaften entstehen. Darüber hinaus geht es darum, Sorgen und Ängste zu teilen, Informationen zu sammeln, Erfahrungen auszutauschen und nicht zuletzt stellen Selbsthilfegruppen auch ein Medium dar, mit dessen Hilfe Betroffene Engagement zeigen und Veränderungen erwirken können.

Motivation zur Gruppengründung

Sollten Sie Interesse haben, eine Selbsthilfegruppe zu gründen, steht hinter diesem Wunsch Ihre ganz eigene und persönliche Geschichte. Meist geht der Gründung einer eigenen Gruppe die vergebliche Suche einer bereits bestehenden Selbsthilfegemeinschaft voraus. Zu zahlreichen Themen gibt es schlicht noch gar keine Selbsthilfegruppen, oder aber nur fernab des eigenen Wohnortes. Insbesondere dann, wenn bekannt ist, dass es in einer Stadt oder in einem Landkreis mehrere Betroffene ein und derselben Problematik gibt, die sich kennenlernen und austauschen wollen, ist die Gründung einer Selbsthilfegruppe sinnvoll. Aber auch, wenn bereits eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe besteht, kann die Gründung einer eigenen Gruppe notwendig sein. Etwa dann, wenn Sie in der bestehenden Gruppe nicht Fuß fassen können, keinen Anschluss finden oder sich nicht wohlfühlen. Denn ein sicheres und gutes Gefühl sowie eine herzliche Aufnahme sind die elementaren Stützen einer effektiven Selbsthilfe.

Vorbereitungen und Überlegungen

Der Gründung einer Selbsthilfegruppe gehen zahlreiche organisatorische Überlegungen und Schritte voraus. Es gilt zunächst, sich über Förderungen, Voraussetzungen, einen Namen für die Gruppe, Räumlichkeiten, gesetzliche Grundlagen und Werbung Gedanken zu machen. Eine funktionierende Selbsthilfegruppe sollte neben einem eng gefassten Themengebiet auch einen prägnanten Namen haben. Darüber hinaus muss die Entstehung der neuen Gruppe publik gemacht werden. Hierzu eignen sich insbesondere Flyer, aber auch Werbung in Internetforen und Blogs. Der nächste Schritt sollte Sie als Gründer der Gruppe zu einer Selbsthilfekontaktstelle führen. Dort stehen Ihnen die Mitarbeiter nicht nur bei der Gründung an sich mit Rat und Tat zur Seite, sie unterstützen Sie auch bei der Suche nach weiteren Gruppenmitgliedern. Darüber hinaus stellen diese Kontaktstellen meist auch kostenlos Räumlichkeiten für die ersten Treffen. Später verlagern sich viele Selbsthilfegruppen jedoch auch in andere, selbst gewählte Räume. Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist die eigene Krankenkasse. Hier können Interessierte nicht nur Informationen zur Gründung einer Selbsthilfegruppe bekommen, sondern je nach Träger auch finanzielle Förderungen. 

Rechtliche Grundlagen der Selbsthilfegruppengründung

Die Förderungen bei Gründung einer Selbsthilfegruppe sind in Deutschland seit einigen Jahrengesetzlich geregelt. Das SGB V sieht nach Paragraf 20c beispielsweise eine Gemeinschaftsförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Spitzenverbände vor. Informationen und Anträge zur Gründungsförderung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Um Förderung durch die Krankenkassen zu erhalten, sollten jedoch einige Anforderungen erfüllt sein. So muss es sich bei der neuen Selbsthilfegruppe beispielsweise um eine gesundheitsbezogene Selbsthilfe handeln, die Gruppe muss ausschließlich von Betroffenen geleitet werden, die Zusammenarbeit mit Krankenkassen muss gewährleistet sein und die Gruppe verpflichtet sich zur Transparenz. Das bedeutet insbesondere, dass die Gruppe publik und für alle Interessierten zugänglich gemacht wird, aber auch, dass die fördernde Krankenkasse regelmäßig über die wirtschaftliche Situation der neuen Gruppe informiert wird.

Rechte und Pflichten einer Selbsthilfegruppe

Selbsthilfegruppen sind Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Sie haben Rechte und Pflichten, die von jedem Gruppenteilnehmer beachtet und gewahrt werden müssen. Neben dem Recht auf Gründung besteht das Recht auf Teilnahme an Treffen, Veranstaltungen und Tagungen sowie das Recht auf Nutzung sämtlicher bereitgestellter Informationen. Die Gruppe verpflichtet sich jedoch, insbesondere bei staatlicher Förderung, zur Transparenz, zur Wahrung gruppeneigener Interessen und zur Förderung der themenbezogenen Selbsthilfe. Dazu gehören insbesondere die Aufnahme neuer Mitglieder und die Publikation neuer, themenrelevanter Erkenntnisse.

Die finanziellen Grundlagen der Selbsthilfegruppe

Sofern die neue Selbsthilfegruppe durch die Krankenkassen und Spitzenverbände gefördert wird, erweist sich die Gründung als relativ einfach. Gerade in Zusammenarbeit mit örtlichen Kontaktstellen, die Gruppenräume meist kostenfrei oder gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung stellen, fallen zunächst bei der Gründung nur die Kosten für Werbung an. Sehr große
Selbsthilfegruppen mit überregionalen Teilnehmern im mehrstelligen Bereich sind gut beraten, einen Verein zu gründen, der wiederum über weitere finanzielle Fördermöglichkeiten verfügt. Kleinstgruppen müssen sich jedoch oftmals privat finanzieren. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dass alle Mitglieder der neuen Gruppen einen Monats- oder Jahresbeitrag leisten, der die Kosten für Räume, Verpflegung, Werbung und gegebenenfalls Serverkosten für Internetforen abdeckt.

Planungstreffen

Die Gründung einer SHG startet in der Regel mit einem Planungstreffen. Diese Planungstreffen finden auch nach der Gründung regelmäßig statt, dabei sein sollten alle Gründungsmitglieder. Im Rahmen dieser Planungstreffen wird über den Treffpunkt, die Uhrzeit, den Turnus der Treffen sowie über Werbung nachgedacht und abgestimmt. Viele Gruppen verlegen ihren Treffpunkt beispielsweise auf kostenlose oder kostengünstige öffentliche Räume der Gemeinde. Einige wenige Gruppen treffen sich sogar in Restaurants, wieder andere eher in Gruppenräumen von Unikliniken, diakonischen Werken oder kirchlichen Verbänden. Sofern für die Gründung einer Selbsthilfegruppe ein Startkapital nötig ist, wird auch das im Planungstreffen diskutiert. Das Startkapital kann entweder von den Mitgliedern selbst erbracht werden, sofern es sich nicht um hohe Summen handelt, oder aber durch eventuelles Sponsoring eingebracht werden.

Sponsoren und Kooperationen

Sponsoring ist vor allem für große Selbsthilfegruppen nicht unüblich. Jedoch ergeben sich Sponsorenverträge und Kooperationen meist erst, nachdem die Gruppe schon längere Zeit besteht und öffentliches Interesse geweckt hat. Eine Möglichkeit für das Sponsoring einer neu entstehenden Gruppe kann jedoch beispielsweise die Kooperation mit einer Klinik oder einem diakonischen Träger sein. Das betrifft vor allem Gruppen zu Themen wie Sucht, die bei Nachfrage eventuell von
Suchtberatungsstellen gefördert werden können, aber auch Selbsthilfegruppen zu verschiedenen Krankheiten, die von Krankenhäusern, Ambulanzen oder Unikliniken gefördert werden. Hier lohnt es sich, die Werbetrommel zu rühren, und sich bei Selbsthilfekontaktstellen über Sponsoringmöglichkeiten in der eigenen Stadt oder Gemeinde zu informieren.

Quellennachweis:

AOK Bundesverband
Portal junge Selbsthilfe
www.netzwerkbuergerengagement.de
www.nakos.de - Recht für Selbsthilfegruppen

Bildnachweis: Robert Kneschke - Fotolia.com

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